Ich würde gerne mit Zwetschgen einen Pflaumenkuchen backen und den auf einer Rheinschifffahrt auf dem Main servieren. Ist das grundsätzlich möglich?

Ein Kommentar

  1. Nein. Bei Fahrten auf dem Main ist das Servieren oder Verzehren von mitgebrachten Speisen und Getränken untersagt.

Kommentare sind geschlossen.