Steuerfuchs: Zulassung des Übergangs der Verluste in Höhe der stillen Reserven bei Beteiligungserwerben an Körperschaften. Durch die Neuregelung im Rahmen der Verlustabzugsbeschränkungen bleiben die nicht genutzten Verluste in Höhe der stillen Reserven des steuerpflichtigen inländischen Betriebsvermögens der Gesellschaft erhalten, die auf den anteiligen Beteiligungserwerb entfallen (§ 8c Abs. 1 Satz 5 KStG, § 34 Abs. 7b KStG). Was heißt das?

4 Kommentare

  1. Das bedeutet ganz einfach, dass bei Unfällen an beschränkten (geregelten) Bahnübergängen sowohl Tote als auch Überlebende erlaubt sind.

  2. Das heißt, dass die ganzen Para-Grafen endlich auch in Comicform veröffentlicht werden sollten.

  3. Das heißt, daß man durch den Beteiligungserwerb an einer Körperschaft deren Verluste mit erwerben und steuersparend nutzen kann. Richtig?

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